Bremen. Mietwohnungen sind in Bremen umkämpft – ähnlich, wie in anderen Großstädten auch. Die Mieten steigen praktisch bundesweit. In Bremen soll allerdings seit dem Jahr 2015 eine Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten mindern. Ist das gelungen?
Die Bremer Mietpreisbremse regelt, dass „die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen darf”, heißt es im „Datenanalytiker”-Bericht im Weser-Kurier. „Und für bestehende Mietverhältnisse hat die Stadt Bremen eine Kappungsgrenze erlassen. Demnach darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden.”
Sind die Mieten in Bremen in der Folge weniger gestiegen als anderswo?
Wie sehr die Mieten in Bremen trotzdem gestiegen sind, das geht beispielsweise aus der Datensammlung des Bundesinstituts für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor. Es erfasst die „Wiedervermietungsmieten” von Wohnungen, die inseriert werden.
Das folgende Kurvendiagramm des BBSR zeigt die Entwicklung der „Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 Quadratmetern Wohnfläche, mittlerer Wohnungsausstattung, mittlerer bis guter Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen”, gemessen in Euro pro Quadratmeter – in Bremen, Dortmund, Essen und Bremerhaven:

Bremen, Dortmund und Essen haben ähnlich viele Einwohnerinnen und Einwohner. In Dortmund und in Essen gibt es aber weder Mietpreisbremse noch Kappungsgrenze.
Mietpreisüberhöhung: Rückzahlungsansprüche in fünfstelliger Höhe
Bremer Mieterschützer ziehen nach neun Jahren Mietpreisbremse nur für das neunte Jahr eine positive Bilanz. Denn seit Anfang 2024 gibt es in Bremen zusätzlich einen qualifizierten Mietspiegel. Daraus gehen ortsübliche Vergleichsmieten hervor. Und die sind die Voraussetzung, dass die Mietpreisbremse anwendbar ist – weil jene sich auf die ortsüblichen Vergleichsmieten bezieht.
Nach Auskunft des Bremer Mieterschutzbund-Geschäftsführers Gert Brauer gelingt dadurch der Nachweis für Mietpreisüberhöhungen. Er weiß von Mietern, die einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 10.000 bis 12.000 Euro haben. Hier geht es zum Hintergrundbericht über die Mietpreisentwicklung in Bremen im Weser-Kurier.